Fahrverbot für laute Motorräder in Tirol

Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020 Fahrverbote für besonders laute Motorräder erlassen. Ein lärmtechnisches Gutachten kam zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass Motorräder fachlich dann als laut einzustufen sind, wenn deren Nahfeldpegel einen Wert von 95 dB überschreitet. Dies trifft derzeit auf ca. 6,7 % der in Österreich zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge dieser Kategorie zu.
Auf folgenden Straßenabschnitten ist eine Reduktion der Lärmbelastung durch den Motorradverkehr erforderlich:

B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Das Fahrverbot gilt zwischen 10. Juni und 31. Oktober 2020.

Quelle: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/allgemeines-informationsblatt/

4 Kommentare zu "Fahrverbot für laute Motorräder in Tirol"

  1. Gigi Ceulemans | 5. Juni 2020 um 14:46 | Antworten

    Und wer entscheidet ob mein Motorrad laut oder leise ist?

    Liebe Grüsse,

  2. KING of STREETS | 5. Juni 2020 um 14:53 | Antworten

    Die Info findest du im Fahrzeugschein unter U.1, wenn dort ein Wert von über 95 drinsteht bekommst du Probleme in Tirol.

    Deine KING of STREETS Team

  3. Urlaubsort Tirol = gestrichen

    • KING of STREETS | 8. Juni 2020 um 8:20 | Antworten

      Das ist keine Lösung, es trifft immer die Falschen. Die Politiker entscheiden was und das Volk darf es ausbaden. Selbst Österreicher dürfen ihre Bikes nicht mehr fahren wenn sie über 95db kommen.

      Deine KING of STREETS Team

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